Schön, dass du da bist!
Ich bin Laura und biete dir mit meinen Illustrationen sowie gestalterischer Expertise eine passgenaue, visuelle Unterstützung für deine Projekte. Sowohl die Außenwirkung deines Unternehmens als auch persönliche Aufträge sind bei mir in guten Händen. Schau dich gerne um und lass mich wissen, wie ich dir helfen kann!

Great to see you!
I'm Laura and with my illustrations and design expertise I offer you tailor-made, visual support for your projects. Both the external image of your company and personal commissions are in good hands with me. Feel free to take a look around and let me know how I can help you!

Illustration

Meine Arbeiten bewegen sich häufig im Bereich des Merkwürdigen und leben von außergewöhnlichen Farbwelten und Spontanität. Ich arbeite sowohl digital als auch mit traditionellen Medien und spiele gerne mit Mischtechniken, die beide Aspekte vereinen. Dadurch ergibt sich ein breiter Fächer an Möglichkeiten und Stilistiken. Meine Leistungen umfassen sowohl Illustrationen für den Editorialbereich und das Verlagswesen als auch für Unternehmen, um Prozesse oder Pitches zu visualisieren.

My works often move in the realm of the strange and thrive on extraordinary color worlds and spontaneity. I work with both digital and traditional media and enjoy playing with mixed techniques that combine both aspects. This results in a wide range of possibilities and styles. I offer illustrations for the editorial and publishing sector as well as for companies who need help visualizing their processes or pitches.

Grafik

In meinen Designs halte ich es gern minimalistischer, sofern nicht anders gewünscht. Neben den klassischen Designleistungen von Visitenkarte bis zur kompletten CI biete ich interdisziplinäre und ganzheitliche Gestaltungslösungen aus einem Guss.
Gerne unterstütze ich beim Veranschaulichung von komplexen Prozessen und bei der Visualisierung von Konzepten!

I like to keep my designs more minimalistic unless otherwise requested. In addition to the classic design services from business cards to complete CI, I offer interdisciplinary and seamless design solutions.
Additionally I'd love to support you in illustrating complex processes and visualizing concepts!

Freie Arbeiten

Innerhalb meiner persönlichen Arbeiten experimentiere ich unheimlich gern mit verschiedenen Techniken, Medien und Stilistiken. Auch auf inhaltlicher Ebene gibt es für mich wenig Limitationen. Derzeit interesse ich mich für die Wahrnehmung des Selbsts, das Verschleiern und Maskieren dessen sowie und die eigene Außenwirkung. Auch Mensch und Natur ist eine spannende Beziehung, die ich gerne abbilde.

Within my personal work, I really enjoy experimenting with different techniques, media and styles. Regarding subjects I also have few limitations. I am currently interested in the perception of the self, the concealment and masking of it, and one's own external impact. People and nature are also an exciting relationship that I like to portray.

Info

Hi, mein Name ist Laura!Ich bin Illustratorin & Gestalterin und experimentiere gerne mit
unterschiedlichen Bildsprachen sowie Materialien. Meine illustrativen Arbeiten leben von außergewöhnlichen Farbwelten und
Spontanität während ich es bei meinen Designs zunächst gern minimalistischer halte. Ich lege großen Wert darauf, mich Themen mit Offenheit und Feingefühl zu nähern. Dies, sowie meine breite
stilistische Palette ermöglichen es mir, schnell und gezielt auf
neue Projekte einzugehen und so eine individuelle Bildsprache
passend zum Inhalt zu entwickeln.
Ich bin derzeit offen für Projektanfragen!

Hi my name name is Laura!I am an illustrator and designer who likes to experiment with
various visual languages and materials. My illustrative works are brought to life by extraordinary colour worlds and
spontaneity while I initially like to keep my designs more on the minimalistic side. I attach great importance to approaching topics with openness and sensitivity. With this mindset as well as my wide stylistic palette I am able to quickly enter into new projects and thus develop an individual visual language appropriate to the content.
I'm currently avaiable for project inquiries!




Kooperationen / ClientsOpernhaus Kiel
Deutsch-Japanische Gesellschaft-SH
Pinkens Nudel-Handwerk
RaumUnikate
ABunch Berlin
Light Magazine
Drehbuchpreis S-H
Off the Beaten Track
Tango Magazine
Lochmüller Media
Purple Magazine
R3 Journal
korientation e.V.

Ausstellungen / Exhibitions"Illustre" Illustrade Festival, Rostock, 2019"Wo ist das Meer?" Gruppenausstellung im Freya Frahm Haus, Laboe, 2019"Facetten der Illustration" Gruppenausstellung in der Gallery Cube+, Kiel, 2018"Gorschky, Ners und Hasengott" Releaseparty, Kiel, 2016"At this moment" Gruppenausstellung in der Squadro Galleria d'Arte, Bologna, 2016"Einblick / Ausblick" - Jahresausstellung der Muthesius Kunsthochschule, Kiel 2014-2020


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(angelehnt an die Richtlinien der Illustratoren Organisation e.V.)
1. GeltungsbereichDiese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Illustratororin und der auftraggebenden Person ausschließlich. Abweichende Individual-
vereinbarungen, Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich
solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden,
selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie
Bezug genommen wird.
2. Urheberschutz und NutzungsrechtDie vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheber-
rechtsschutz. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und
des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars
berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer
gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und
deren angemessener Vergütung.
3. AufträgeVon der Illustratorin übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle
sind verbindlich, wenn die auftraggebende Person nicht unverzüglich widerspricht.
Die Illustratorin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heran-
zuziehen. In diesem Fall wird sie deren etwaige Nutzungs- und sonstigen
Rechte in dem geschuldeten Umfang erwerben und
Dem auftraggebenden Person einräumen.
4. VergütungAlle Tätigkeiten, die für die auftraggebende Person erbracht werden, einschließlich
Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus:
a) der Entwurfsvergütung
b) der Werkzeichnungsvergütung
c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.
Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht
unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die auftraggebende Person von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung, nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.
Vorschläge der auftraggebenden Person oder ihre sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Die Künstlersozialversicherungsabgabe ist zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung enthalten.5. ZahlungsbedingungenDie Vergütung ist 14 Tage nach Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als 3 Monate
oder erfordert er von der Illustratorin finanzielle Vorleistungen, die 50 % der
zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlags-
zahlungen zu leisten:
1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
1/3 nach Ablieferung.
Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben der Illustratorin
zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung
nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags-
zahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Die auftraggebende Person gerät mit einer
Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn sie nach Ablauf von 14 Tagen
nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Nutzt der auftraggebende Person die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,
entsteht ihr daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung
der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen der auftraggebenden Person nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
Von der Illustratorin anerkannt sind.
6. Nutzungsrechte, Eigentum, EigenwerbungAn den Arbeiten oder Leistungen der Illustratorin werden, soweit verein-
bart, nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die sie
erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem auftraggebenden Person im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen
Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)
bleiben im Eigentum der Illustratorin. Der auftraggebenden Person wird ein Recht zum Besitz nur solange eingeräumt, als sie zum vertragsgemäßen
Gebrauch der Leistung der Illustratorin auf den Besitz der Werkstücke zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der
Illustratorin und ihr.
Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die
Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei
Beschädigung oder Verlust hat die auftraggebende Person Schadensersatz in Höhe
von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.
Die der auftraggebenden Person überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit
dieser. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden der auftraggebenden Person nicht eingeräumt.
Eine etwaige weitergehende vertragliche Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werkzeichnung. Die Leistungen und Werke der Illustratorin dürfen nur in dem Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält die auftraggebende Person nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtsein-
räumung mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest
nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.
Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen
Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang
der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung
entsprechenden Vergütung zulässig.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung der Illustratorin. Über den Umfang der Nutzung steht der
Illustratorin ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des
auftraggebenden Person sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht anderer Partien.
Rechte an den Leistungen der Illustratorin, insbesondere Nutzungsrechte gehen erst mitvollständiger Zahlung der gesamten den Auftrag betreffenden Vergütung der Illustratorin auf die auftraggebende Person über.
Die Illustratorin hat das Recht, ihre Arbeit zu signieren und auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung der Werke muss der Name des Illustratorin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden.
Die auftraggebende Person ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall
gesondert zu vergüten.
Zur Aufbewahrung ist die Illustratorin danach nicht verpflichtet. Die
Illustratorin ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im
Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren
und/oder an die auftraggebende Person herauszugeben. Wünscht diese
die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens-
nennungsrechte ist die Illustratorin berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe
der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungs-
ansprüche oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.
Alle von ihr erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt von der
Illustratorin zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,
dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und ReisekostenMangels anderweitiger Vereinbarungen werden der Auftraggebenden Person
während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente
tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,
ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Ände-
rung und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz- leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder
technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach
Aufwand gesondert berechnet. Die Illustratorin wird den Aufwand nach
einem von ihr nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich,wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe derVergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.
Wird der Vertrag aus Gründen, die die Illustratorin nicht zu vertreten hat,
nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden
Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten von der auftraggebenden Person zu
erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen
und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden
Umsatzsteuer zu entrichten sind.
8. Mitwirkung der auftraggebenden PersonDiese ist verpflichtet, der Illustratorin rechtzeitig sämtliche zur
Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Verfügung zu stellen.
Die auftraggebende Person stellt sicher, dass die Illustratorin die zur Nutzung dieser Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Die Auftraggebende Person ist weiter verpflichtet, die Illustratorin auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen,die für die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll sein können, und von denen die auftraggebende Person erkennen kann, dass sie
der Illustratorin möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und Rückgabe der überlassenen Unterlagen an die auftraggebende Person erfolgt nur,wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr
dieser.
Gerät die auftraggebende Person durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in Annahmeverzug, kann die Illustratorin eine angemessene Entschädigung verlangen.
Soweit die Illustratorin zusammen mit der auftraggebenden Person gemeinsam Entwicklungsstufen definiert und die auftraggebende Person zur Erreichung dieser
Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist sie verpflichtet, alle von ihr zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

9. Lieferung, LieferzeitDie Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle techni-
schen Fragen geklärt, von der auftraggebenden Person zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen ihrerseits rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht
und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, von der auf-
traggebenden Person akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand
nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen
angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferverpflichtungen der Illustratorin sind erfüllt, sobald die Arbeiten
und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Com-
puters, schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige
von der Illustratorin nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die
Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entspre-
chend für den Fall, dass sich die Illustratorin beim Eintritt eines dieser
Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt werden der auftraggebenden Person angezeigt. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die die auftraggebende Person zu vertreten hat,
so kann die Illustratorin Schadensersatz verlangen, den sie durch
angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbar-
ten Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die
Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon
unberührt.
10. GefahrübergangSofern es sich um eine digitale Abgabe handelt und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Übergabe am Sitz der Illustratorin.
Soweitdie Auftraggebende Person die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf ihre Gefahr undRechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transport oder, falls ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der Leistung durch die Auftraggebende Person oder ihre Erfüllungsgehilfen an diese über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Illustratorin zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder Anfuhr) übernommen hat.
11. Mängelgewährleistung, HaftungBei der künstlerischen Umsetzung des ihr erteilten Auftrages genießt die
Illustratorin Gestaltungsfreiheit. Trifft ihr Werk nicht den Geschmack der
auftraggebenden Person oder entspricht ihr Stil nicht den Vorstellungen der
auftraggebenden Person, so begründet dies allein keinen Mangel ihrer Leistungen. Die Gewährleistungsrechte der auftraggebernden Person setzen voraus, dass diese die von der Illustratorin gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach
Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und
Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche
Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder
Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen
Mangel dar.
Soweit ein von der Illustratorin zu vertretener Mangel vorliegt, ist sie zunächst zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist die auftraggebende Person nach erfolglosem Ablauf einer von ihr zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach ihrer
Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach-
erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten
Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrüber-
gang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf
Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt
geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auf Schadensersatz haftet die Illustratorin – gleich aus welchem Rechts-
grund – nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein-
schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Soweit sie den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise ein- tretenden Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der auftraggebenden Person sowie Schäden auf Grund von
Verletzungen der Kardinalpflichten der Illustratorin.
Soweit die Illustratorin Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografie, Service-
Provider) lediglich an eine auftragnehmende Person durchreicht, beschränkt sich
ihre Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer-
viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustratorin nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig handelt.
Die auftraggebende Person übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der recht-
lichen Zulässigkeit der von der Illustratorin erbrachten Leistungen. Verletzen
die Leistungen der Illustratorin die Rechte Dritter oder sind sie sonst
rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des
Auftraggebenden Person beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein die auftrag-
Gebende Person. Diese hat der Illustratorin sämtlichen daraus resultierenden Schaden,
einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu er-
setzen und sie von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Illustratorin
wird jedoch die Auftraggebende Person auf mit ihren Leistungen verbundene
Rechtsverletzungen hinweisen, sobald sie von diesen positive Kenntnis
erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder
sonstige Beistellungen, die die Illustratorin von der auftraggebenden Person vorgegeben
oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet die auftraggebende Person
dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebe-
nenfalls sonstige erforderliche Rechte an den von ihr zugelieferten
Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.
Soweit die Schadensersatzhaftung der Illustratorin nach dem Voran-
gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmenden, freien Mit-
arbeitenden, Vertretenden und Erfüllungshilfen.
12. BelegmusterVon allen vervielfältigten Arbeiten überlässt die auftraggebende Person der Illustratorin mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.
Die Illustratorin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung
zu verwenden.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen
Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Illustratorin.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Künstliche IntelligenzEs ist der auftraggebenden Person sowie Dritten ausdrücklich untersagt, die Werke der Illustratorin zum Generieren von Bildmaterial durch künstliche Intelligenz zu benutzen. Die Illustratorin behält sich vor, im Fall eines Nichtbeachtens jegliche Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Person umgehend zu beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen der Illustratorin werden der auftraggebenden Person zusätzlich zu einer Pauschale von 500€ für geschäftsschädigendes Verhalten in Rechnung gestellt.15. SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam-
keit der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform-
erfordernisses.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages
berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt
für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung
treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt
haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.

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